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Herausgeber Wilfried Hub Handikap

Die Zeit ist schnelllebig. Viel zu schnelllebig. Leider. Die Top-Themen, die noch vor einigen Wochen tagelang die Zeitungsspalten füllten und die Nachrichten beherrschten, werden ganz schnell zum Ladenhüter, zu Themen, von denen die Öffentlichkeit kaum mehr Notiz nimmt. Dabei stellt sich die allgemeine Teilnahmslosigkeit oft genau dann ein, wenn das öffentliche Interesse besonders wichtig wäre. Die Rede ist vom Plauener Traditionsbetrieb Plamag. Anfang der Woche zog sich der nächste Kaufinteressent zurück. Die Zukunft des einstigen Manroland-Werkes ist damit wieder völlig offen. Doch es gab keinen Aufschrei in der Bevölkerung, keine Demonstrationen in der Plauener Innenstadt, keine Statements der Politiker – das Thema zieht nicht mehr.

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Revolution oder heiße Luft ?

130112 SchornsteinfegerRevolution auf dem Dach oder nur "heiße Luft" ? Am 1. Januar 2013 tritt endgültig das neue "Schornsteinfeger-Handwerksgesetz" in Kraft. Ziel: Sinkende Preise durch mehr Wettbewerb.

Reichenbach - Ab 1. Januar 2013 kann sich jeder Grundstücksbesitzer seinen Schornsteinfeger für die entsprechenden Kehrarbeiten frei wählen. Bisher ist das nicht der Fall. Deutschlandweit und somit auch für die 24 Kehrbezirke des Vogtlands ist die jeweilige Verantwortung des Bezirksschornsteinfegermeister (BSM) für seinen Bereich klar geregelt - er besitzt faktisch das Kehrmonopol.

Auch nach dem endgültigen Inkrafttreten des bereits 2008 beschlossenen "Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes " wird allein der BSM weiterhin die Feuerstättenschau - zwei Mal innerhalb von sieben Jahren - durchführen. Diese Begutachtung ist Pflicht für alle Hausbesitzer. In dem erteilten Gutachten (Feuerstättenbescheid) steht, welche Reinigungs- oder Überprüfungsarbeiten vorgenommen werden. Wer dann diese Arbeiten ausführt, kann der Eigentümer künftig frei bestimmen. Damit stehen die rund 7500 Schornsteinfegerbetriebe Deutschlands zwar im Wettbewerb, aber der zuständige (BSM) muss darauf achten, dass die Arbeiten ausgeführt werden. Er trägt damit de facto weiterhin die "Oberaufsicht" und kann gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten.

Laut dem neuen Gesetz "muss sich der BSM aber nach sieben Jahren bei einer Ausschreibung wieder bewerben", erklärt der Reichenbacher Bezirksschornsteinfeger Bernd Damisch. Bisher galt diese Regelung quasi bis Widerruf.

"Der Kunde kann zwar seinen Schornsteinfeger wählen, hat aber zugleich viel mehr Verantwortung für die Einhaltung der Prüfintervalle und somit der Sicherheit - "mit allen rechtlichen Konsequenzen", so Damisch. Er sieht deshalb mehr Arbeit für die Behörden, wenn der Eigentümer die Arbeiten nicht fristgerecht oder gar nicht durchführen lässt, was zudem die Sicherheit in puncto Brandschutz vermindere.

Damisch geht nicht davon aus, dass die Preise durch die Neuregelung sinken werden - "diese bleiben oder steigen", so seine Einschätzung. Zum Beispiel durch die Erhöhung der Anfahrtskosten. Bisher wird die Arbeit auch nach lokalen Gesichtspunkten erledigt - de facto eine Gegend möglichst komplett "abgegrast" und der Anfahrtweg von den Kunden pauschal bezahlt. Ab 2013 werde der individuelle Anfahrtsweg berechnet. Obwohl sich theoretisch jeder Schweizer und EU-Schornsteinfeger um Aufträge bewerben kann, fürchtet Damisch die ausländische Konkurrenz nicht. Zum einen seien die Gebühren in den Nachbarländern (auch in Tschechien) höher, zum anderen müsste jeder Schornsteinfeger vor der Handwerkskammer seine Qualifikation nachweisen - und dabei auch fit in der deutschen Bundesimmissionsschutzverordnung sein.

"Die Arbeit ist durch das neue Gesetz nicht mehr so planbar, bietet dem Schornsteinfeger aber auch die Möglichkeit, entsprechende weitere Dienstleistungen anzubieten, beispielsweise den Heizungscheck oder die Energieberatung", so Damisch.

Passend zum heutigen Freitag, den 13., klärt er zu guter Letzt die Frage, warum der Schornsteinfeger als Glücksbringer gilt. "Weil er dafür sorgt, dass Brände verhütet werden" - und das galt im Mittelalter ebenso wie in der Gegenwart. M. W.

2012-01-13




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