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Herausgeber Wilfried Hub Handikap

Die Zeit ist schnelllebig. Viel zu schnelllebig. Leider. Die Top-Themen, die noch vor einigen Wochen tagelang die Zeitungsspalten füllten und die Nachrichten beherrschten, werden ganz schnell zum Ladenhüter, zu Themen, von denen die Öffentlichkeit kaum mehr Notiz nimmt. Dabei stellt sich die allgemeine Teilnahmslosigkeit oft genau dann ein, wenn das öffentliche Interesse besonders wichtig wäre. Die Rede ist vom Plauener Traditionsbetrieb Plamag. Anfang der Woche zog sich der nächste Kaufinteressent zurück. Die Zukunft des einstigen Manroland-Werkes ist damit wieder völlig offen. Doch es gab keinen Aufschrei in der Bevölkerung, keine Demonstrationen in der Plauener Innenstadt, keine Statements der Politiker – das Thema zieht nicht mehr.

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Plauener kämpft gegen die sächsische Justiz

170211 BrünnPlauen – Bereits länger als ein Vierteljahrhundert führt Klaus Brünn einen erbittertem Kampf um Gerechtigkeit gegen die sächsische Justiz– doch er steht mit leeren Händen da. Noch einmal hat der 68-jährige gebürtige Plauener alle Hebel in Bewegung ersetzt, um rehabilitiert und entschädigt zu werden.

 

„Es wühlt in meinem Kopf, ich kann die Gedanken an die Ungerechtigkeiten, die mein Leben zerstörten, einfach nicht los werden. Und das Schlimme daran ist, dass jene, die mir Mitte der 1980er Jahre Unrecht zufügten, noch heute Recht sprechen.“ Vor 25 Jahren wurde Brünn zum Vater einer Tochter erklärt, obwohl er angesichts seiner Blutgruppe gar nicht der Erzeuger sein konnte. 1987 bekam er das auch Schwarz auf Weiß, nachdem ihn die Stasi und die K1 zwei Jahre zuvor unter Drohungen zwingen wollten, die Vaterschaft anzuerkennen. Und Brünn ist sich auch ganz sicher, warum er damals so unter Druck gestellt wurde: „Der Vater des Kindes war Generaloberst und der letzte Grenztruppenchef der DDR. Dass er ein uneheliches Kind gezeugt hat, konnte und durfte einfach nicht sein.“


All das, was Brünn damals erlebte, und wie er nach der Wende um die Wiederherstellung seiner Reputation kämpfte, lässt ihn bis heute nicht zur Ruhe kommen. Ausführlich schrieb schon vor fünf Jahren unsere Zeitung zu dem Fall.

 

Gesundheitliches Wrack


Nach über 25-jährigem erbitterten Kampf um Gerechtigkeit, Rehabilitation und Entschädigung steht Brünn mit völlig leeren Händen da. Stattdessen ist der 68-Jährige gesundheitlich schwer angeschlagen und obendrein mehrfach unter anderem wegen Verleumdung vorbestraft. Nur ein letztmals 2007 gelaufenes Strafverfahren endete für Brünn lediglich mit einer Verwarnung, deren Bewährungszeit erst kürzlich abgelaufen ist.


Dass es in diesem Fall so glimpflich abgegangen ist, verdankt er wohl der ihn behandelnden Plauener Psychotherapeutin. Eine Bestrafung könnte seine intensiven Bemühungen um Therapierung scheitern lassen, heißt es in ihrem Gutachten für das Gericht. Sie attestiert ihm hochgradige posttraumatische Belastungsstörungen. Brünn trage „die psychischen Wunden einer jahrelangen Verfolgung und Diskriminierung, als deren Opfer er tief gekränkt und in seiner Menschenwürde verletzt“ sei. In seinen nicht verarbeiteteten Erfahrungen liege die Ursache, dass er zwar bereit, aber nicht hinreichend zum Verzeihen fähig sei.


Verzeihen kann er vor allem seiner Ex-Frau nicht, von der er im November 1985 geschieden wurde. Über einen Bluttest hatte er herausgefunden, dass nicht er der Vater des in die Ehe hineingeborenen Kindes sein konnte. Offiziell bescheinigt wird ihm das erst 1987 nach einer im Scheidungsverfahren zunächst wieder zurückgezogenen – „wegen Drohungen der Richterin“ – , später aber erneut eingereichten Vaterschaftsklage. Brünn war von seiner Frau, der Stasi und der geheimen K1 der DDR massiv unter Druck gesetzt worden, die Vaterschaft anzuerkennen und über alles zu schweigen.

 

Mit Lagerhaft gedroht


Mundtot gemacht werden sollte er, weil der Vater des Kindes nach seinen Recherchen ein hochrangiger General der Grenztruppen war, bei dem auch seine Frau beschäftigt war. Brünn glaubt sogar zu wissen, wann und wo das Kind gezeugt wurde: In der Silvesternacht 1981im NVA-Ferienobjekt Grünheide bei Berlin, wo sie einen zweiwöchigen Winterurlaub verbracht haben und sich der General zu dieser Zeit auch aufhielt. „Da waren meine Frau und er noch vor Mitternacht plötzlich für zwei Stunden spurlos verschwunden“, erinnert sich Brünn.
Dort will er auch erfahren haben, dass sie schon vor ihrer Heirat 1978 dessen Geliebte war.

 

Als er sie zur Rede stellte, sei ihre erste Reaktion gewesen: „Wehe dem, der geplaudert hat, der springt über die Klinge.“ Auch in den Gerichtsverfahren habe sie sich nie offenbart und stattdessen die Beziehung zu dem General vehement bestritten. Bis zu gerichtlichen Feststellung, dass das Kind nicht von ihm sei, habe sie ihn als Vater angegeben und darauf geschworen. Und sie habe gedroht: „Wenn ich weiter so mache, dann komme ich nicht nach Bautzen ins Gefängnis, sondern ganz woanders hin“, so Brünn. Damit habe sie die Lager für Andersdenkende gemeint, wie sie von Stasi und Armeeführung der DDR geheim vorbereitet wurden.

 

Akribische Stasi


In anwaltlichen Schreiben wird Brünn als Alkoholiker beziehungsweise als ein cholerischer und gewalttätiger Mensch dargestellt. Bemerkenswerter Weise charakterisiert ihn ein IM in seinen Stasi-Akten hingegen als freundlich, unauffällig und zuverlässig. Dass er mit dem, was er immer im Innersten wusste, Recht hatte, konnte Brünn ebenfalls ausführlich in diesen Akten lesen. „Ich kann nur der akribischen Arbeit des MfS danken. Durch sie erfuhr ich die Wahrheit über das Geschehene“, sagte der in Bergen lebende Mann ironisch.
Obwohl der General den Akten zufolge eine hohe einmalige Abfindung an die Mutter gezahlt haben soll, klagte die von Brünn noch Unterhalt für das Kuckuckskind ein. Dabei soll sie die Bemerkung gemacht haben: „Du bist zwar nicht der Vater, wirst es aber immer sein.“ Die bis zum Erfolg seiner Vaterschaftsklage gezahlten 1500 DDR-Mark bekam er später zurück.


Brünn wehrt sich gegen alle Anschuldigungen, stellt seiner Ex-Frau nach und reagiert sich in Briefen und Telefonaten an sie ab, vergreift sich dabei selbst in Ton und Verhalten. „Da mir weder die DDR-Justiz half und auch von den BRD-Justizbehörden keine Unterstützung kam, griff ich dummerweise zur Selbstjustiz“, gesteht er in einer Stellungnahme an die ermittelnde Plauener Staatsanwaltschaft ein.


Die „sehr vulgäre Ausdrucksweise“ in seinem Schreiben bedauert Brünn, bittet aber auch um Verständnis dafür, dass er wegen des ihm widerfahrenden großen Unrechts auch schon mal die Nerven verloren habe. Energisch bestreitet er indes eine ihm vorgeworfene Morddrohung.

 

Bittere Realität


1989, als es die DDR nicht mehr gab, wollte Brünn, dass die Schmach und Schande, die ihm angetan wurde, gesühnt werde. Er wollte, dass Meineide und Falschaussagen, die 1985 und 1986 vor dem Plauener Gericht gemacht wurden, bestraft werden. Er will, dass die damaligen Rechtsanwälte und Richter für seine schwere psychische Misshandlung in der DDR zur Verantwortung gezogen werden. „Ich kann nicht verstehen, dass eben jene Personen, die mich beschimpften und bedrohten, bis heute ihren Beruf ausüben. Mir wurde gesagt, dass ich keine Beweise in den Händen habe und dass somit strafrechtliche Verfolgungen unmöglich sind. Doch ich habe alles Schwarz auf Weiß. Ich wehre mich bis zum Letzten.“

 

Brünn wendet sich an das Dresdner Justizministerium, den sächsischen Generalstaatsanwalt, an Rechtsanwälte und Help, eine Hilfsorganisation für die Opfer politische Gewalt in Europa. Doch die Antwort ist stets die gleiche: Mangels Beweisen oder wegen Verjährung seien die Betroffenen nicht mehr strafrechtlich zu belangen. „Eine bittere Realität für die Opfer“, bedauert die hilflose Help.

 

Neuer Anlauf


Das kann Brünn bis heute weder verstehen noch verwinden. Deshalb ist er jetzt wieder mit seinem fast ständigem Begleiter, einem Koffer voller Kopien der beweisenden Dokumente, zu den vogtländischen Landes- und Bundespolitikern gegangen und hat sie um Hilfe gebeten. Allein von CDU-Landtagsabgeordneten Frank Heidan habe er ein Fünkchen Hoffnung bekommen. Und noch ein Fakt hat Brünn aufatmen lassen: Vorige Woche wurde beschlossen, die Überprüfungen auf eine frühere Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit der DDR (MfS) auszuweiten und bis 2019 zu verlängern. „Vielleicht habe ich noch eine Chance auf Gerechtigkeit und damit auf Rehabilitation und Entschädigung.“ Und wie ein versteckter Hilferuf an seine Ex-Frau klingt es, wenn er sagt: „Ich könnte das alles eher verkraften, wenn sie nur ein einziges Mal Worte des Bedauerns für mich fände.“ M. T., D. F.

 

2011-02-17




Kommentar von _Berndfried Heigwer am 29.03.2011; 01:00:33 Uhr

Stasi / Einsichtnahme in die Unterlagen

Werte Leser, Ich schreibe schon zehn Jahre und bitte um einsicht in meine Unterlagen. Jedes mal eine Vertröstung bis auf ein Ereignis ein Stapel eingeschwärztes Papier. Eine bitt mich zu berücksichtigen, Es wird noch gesucht nach Unterlagen. Von einer Schneider habe ich diese Info erhalten. Und so gehen die Tage ins Land: Wann werde ich Einsicht bekommen. Ich komme mit Herr Klaus Brünn, damit wir uns gegenseitig über unsere Schicksale trösten.

Berndfried Heigwer
Weißwassebheigwer@hotmail.de

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