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Die Zeit ist schnelllebig. Viel zu schnelllebig. Leider. Die Top-Themen, die noch vor einigen Wochen tagelang die Zeitungsspalten füllten und die Nachrichten beherrschten, werden ganz schnell zum Ladenhüter, zu Themen, von denen die Öffentlichkeit kaum mehr Notiz nimmt. Dabei stellt sich die allgemeine Teilnahmslosigkeit oft genau dann ein, wenn das öffentliche Interesse besonders wichtig wäre. Die Rede ist vom Plauener Traditionsbetrieb Plamag. Anfang der Woche zog sich der nächste Kaufinteressent zurück. Die Zukunft des einstigen Manroland-Werkes ist damit wieder völlig offen. Doch es gab keinen Aufschrei in der Bevölkerung, keine Demonstrationen in der Plauener Innenstadt, keine Statements der Politiker – das Thema zieht nicht mehr.
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Lehrerin vor Plauener Kadi
Die Grundschullehrerin Ute G. soll Theumaer Kinder geschlagen haben mit der Hand, mit Zeigestock und Lineal. Wegen Körperverletzung im Amt in fünf Fällen saß sie am Montag vor dem Richter am Amtsgericht Plauen. Fortgesetzt wird die Verhandlung am 6. Februar.
Von Cornelia Henze
Plauen/Theuma - Mit versteinerter Miene verfolgt die 58-jährige Pädagogin, was ihr Staatsanwalt und Eltern "ihrer" früheren Kinder zur Last legen. Alle Vorwürfe weist sie durch ihren Anwalt zurück. Geschlagen habe sie noch nie. Ansonsten schweigt die Frau. Schläge auf Kinderhände und den Popo mit der Faust, mit Lineal und Zeigestock beziehen sich auf jene fünf Vorfälle und Kinder - sie sollen passiert sein zwischen August und November 2010 an der Grundschule Theuma. Die Eltern hatten Anklage erhoben. Drei von ihnen treten als Nebenkläger auf.
Vorfall 1: Weil Laura (Namen aller Kinder geändert) unaufmerksam war und sich zum Hintermann umdrehte, soll die Lehrerin ihr mit der Faust auf die Hand geschlagen und sie angeschrien haben. Laura verspürte Schmerzen in den Fingern.
Vorfall 2: Hans stand an der Tafel und sollte mit dem Zeigestock auf einen Buchstaben zeigen. Weil er einen Fehler gemacht hatte, soll ihm die Klassenlehrerin mit dem Stock auf den Po geschlagen haben.
Vorfall 3: Julia wurde aufgefordert, ihren Füller wegzulegen. Weil sie das nicht gleich tat, soll sie von Ute G. mit dem Zeigestock auf die Hand geschlagen worden sein.
Vorfall 4: Julias Zwillingsbruder Markus bekam ein Zettelchen von einem Mitschüler zugesteckt - er las ihn und war unaufmerksam. Dafür soll es mit einem hölzernen Lineal etwas auf die Hand gegeben haben.
Vorfall 5: Frank war unaufmerksam, was die Pädagogin mit einem Schlag mit der flachen Hand auf des Schülers Finger quittiert haben soll.
Drei Eltern werden am Montag in den Zeugenstand gerufen. Sie bestätigen, was ihre Kinder schon Wochen zuvor der Richterin zu Protokoll gaben. Die richterliche Befragung der Zweitklässler wurde per Video aufgezeichnet und wird zur öffentlichen Auftaktverhandlung gezeigt. Alle fünf befragten Kinder - sowie drei weitere aus Ute G. früherer Klasse - besuchen mittlerweile Schulen in Plauen und Oelsnitz, wo es ihnen auf jeden Fall besser gefalle, als zuvor in Theuma. Im Unterschied zu Theuma seien die Lehrer in Plauen nicht so streng, auch würde da nicht gehauen und so herumgeschrien - sagen die Kinder. "Die hat mir auf die Hand gehauen", sagt Frank - und auch Hans erzählt von Schlägen mit dem Zeigestock, auch von bösen Reden, wie "Du hast ja einen Vogel!". "Frau G. hat uns geschlagen, weil wir nicht gehört haben", gibt Laura an. Und Judith meint rückblickend auf die anderthalb Jahre Schulzeit in Theuma: "Es war nicht so richtig schön." Sie habe immer Angst gehabt, dass die Klassenlehrerin sie wieder anschreie, mit dem Zeigestock auf die Finger haue oder mit der Hand den Kopf zurück drehe. "Die schreit ziemlich oft", sagt auch Markus. Nach seiner Meinung habe die Lehrerin ganz oft mit der Hand, seltener mit dem Lineal, zugeschlagen - ungefähr zwei Mal in der Woche.
Alle befragten Kinder gaben an, dass die Lehrerin ihnen verbot, zu Hause davon zu erzählen. Sonst, so habe Ute G. gedroht, müssten die Eltern ein Strafgeld zahlen. Seit 35 Jahren ist Ute G. aus Theuma Grundschullehrerin. Seit den Vorwürfen sei sie im Krankenstand, teilt sie am Rande der Verhandlung mit. Heiko Schuster, Anwalt der Angeklagten, reicht zwei Anträge ein. Ersterer, der die Vernehmung weiterer drei Kinder vorsieht, wird von Richterin Andrea Hörr abgelehnt. Zweiterem - der Vernehmung der Eltern dieser Kinder - wird stattgegeben, weshalb die Verhandlung unterbrochen und erst am 6. Februar, 9 Uhr, fortgesetzt wird. Dann soll auch Urteilsspruch sein. Dieser könne von Geldstrafe bis zu Freiheitsstrafe - ausgesetzt auf Bewährung - lauten. Mit einem Berufsverbot sei aber, wegen der nicht zu schwerwiegenden Vorfälle, nicht zu rechnen, so Richter Christian Fink.
2012-01-10
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