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Die Zeit ist schnelllebig. Viel zu schnelllebig. Leider. Die Top-Themen, die noch vor einigen Wochen tagelang die Zeitungsspalten füllten und die Nachrichten beherrschten, werden ganz schnell zum Ladenhüter, zu Themen, von denen die Öffentlichkeit kaum mehr Notiz nimmt. Dabei stellt sich die allgemeine Teilnahmslosigkeit oft genau dann ein, wenn das öffentliche Interesse besonders wichtig wäre. Die Rede ist vom Plauener Traditionsbetrieb Plamag. Anfang der Woche zog sich der nächste Kaufinteressent zurück. Die Zukunft des einstigen Manroland-Werkes ist damit wieder völlig offen. Doch es gab keinen Aufschrei in der Bevölkerung, keine Demonstrationen in der Plauener Innenstadt, keine Statements der Politiker – das Thema zieht nicht mehr.
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DNA-Analyse soll Falkensteiner überführen
Falkenstein/Zwickau – War Michael A. nur zur falschen Zeit am falschen Ort, oder ist der 44-jährige Falkensteiner tatsächlich derjenige, der Siegfried V. kurz vor Mitternacht des 31. Januar 2009 an einer Bushaltestelle an der Friedrich-Engels-Straße in Falkenstein niederstach?
Angeklagter bestreitet Tat
Michael A. bestreitet den Vorwurf. Er sei nicht einmal in der Nähe des Tatortes gewesen sagte er am Donnerstag zum ersten Verhandlungstag am Zwickauer Landgerichtes, vor dem sich der gelernte Koch wegen versuchtem Totschlages verantworten muss.
Was in jener Nacht geschah, kann zunächst nur das Opfer erzählen. Der damals 41-jährige Siegfried V. hatte nach 23 Uhr seine Schwiegereltern nach Hause begleitet und war auf dem Rückweg, als er von hinten angefallen und mit einer 1,5 Zentimeter breiten Klinge im Unterbauch so schwer verletzt wurde, das Teile des Darmes herausquollen. Nur eine Notoperation konnte ihm das Leben retten. Etwas Ungewöhnliches sei ihm nicht aufgefallen, erklärte der Mann und er habe auch nicht gehört, dass ihm jemand gefolgt sei. Gesehen hat Siegfried V. den Täter nicht. Opfer und Angeklagter kennen sich nicht. Der Geschädigte sagte im Zeugenstand „Ich sehe diesen Mann zum ersten Mal“, und der Beschuldigte nickte bestätigend dazu.
Das Gericht sucht nun nach Berührungspunkten zwischen dem Angeklagten und dem Opfer. Die Bekannte, von deren Party Michael A. nach Hause unterwegs war, war vor längerer Zeit mit dem Opfer verheiratet. Doch davon will der Angeklagte erst nach der Tat erfahren haben, und das Opfer habe seit 14 Jahren keinen Kontakt mehr zu der Frau.
Der Angeklagte erzählt dem Gericht seine Version: Er selbst sei nämlich ein Opfer gewesen – von einer Straftat, die er nie angezeigt hatte. Als er von der Feier nach Hause gelaufen sei, hätten ihn drei Jugendlichen in der Gartenstraße rüde zur Herausgabe von Zigaretten und Geld gedrängt. Er habe sich losreißen können und sei, um weiteren Konfrontationen vorzubeugen, über Umwege nach Hause gegangen. Unterwegs habe er noch vergeblich versucht, seine Tochter und die Bekannte anzurufen. Die Polizei hat eines der Gespräche, orten können. Demnach war er um 23.51 Uhr tatsächlich in der Gartenstraße.
Taschentuch als Beweis?
Doch wie kam die Polizei auf ihn als Täter? Durch DNA-Spuren. In der Nähe des Tatortes wurde ein Papiertaschentuch sichergestellt. Das, so erklärte Michael A., habe er vermutlich am Nachmittag verloren, als er auf dem Weg zur Feier war. Doch daran hat der Staatsanwalt Zweifel. „Das Tuch lag noch nicht lange da“, sagte der Polizist, der es kurz nach der Tat gefunden hatte. „Trotz einer Temperatur von fünf Grad unter Null war es noch nicht gefroren“.
Oberstaatsanwalt Holger Illing will eine weitere DNA-Spur, die ebenfalls zum Angeklagten passen soll und die offenbar direkt an der Kleidung des Opfers sichergestellt wurde, vorlegen. Offen ist auch, wem das Auto gehört, das mit leuchtenden Scheinwerfern am Straßenrand gestanden haben soll, ohne dass Insassen erkennbar waren. F. Dörfelt
2010-05-06
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