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Die Zeit ist schnelllebig. Viel zu schnelllebig. Leider. Die Top-Themen, die noch vor einigen Wochen tagelang die Zeitungsspalten füllten und die Nachrichten beherrschten, werden ganz schnell zum Ladenhüter, zu Themen, von denen die Öffentlichkeit kaum mehr Notiz nimmt. Dabei stellt sich die allgemeine Teilnahmslosigkeit oft genau dann ein, wenn das öffentliche Interesse besonders wichtig wäre. Die Rede ist vom Plauener Traditionsbetrieb Plamag. Anfang der Woche zog sich der nächste Kaufinteressent zurück. Die Zukunft des einstigen Manroland-Werkes ist damit wieder völlig offen. Doch es gab keinen Aufschrei in der Bevölkerung, keine Demonstrationen in der Plauener Innenstadt, keine Statements der Politiker – das Thema zieht nicht mehr.
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Tote Babys: Acht Jahre Haft für Mutter
Zwickau/Plauen – Fast auf den Tag genau neun Jahre nach der Mühltroffer „Eismutter“ wurde gestern die Plauener Mutter dreier toter Babys verurteilt – zu acht Jahren Gefängnis. Die Strafkammer am Landgericht Zwickau unter Vorsitz des Richters Torsten Sommer sprach Susan F. in zwei Fällen des Totschlags durch Unterlassens schuldig. Im dritten Fall wurde die 29-Jährige frei gesprochen. „Wir sind der Überzeugung, dass wir zumindest bei den 2004 und 2005 geborenen Mädchen Lisa und Marie die Indizienkette schließen konnten“, sagte Sommer.
Oberstaatsanwalt Holger Illing hatte elf Jahre Haft wegen dreifachen Totschlags gefordert, die Verteidiger Dirk Simon und Knut-André Habelt auf Freispruch plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Direkt nach der Verkündung sei es zu früh, um über eine Revision zu entscheiden, sagte Illing. Es gebe jedoch einige Punkte, über die man diskutieren könne. Simon wertete den Freispruch im Fall Celines als Teilerfolg.
Beim Tod der ersten Tochter bestünden laut Gericht Zweifel an einem Verschulden der Mutter. Anders als ihre beiden Schwestern wurde Celine im Krankenhaus geboren und starb zwei Tage, nachdem sie von der Mutter nach Hause geholt wurde. Susan F. hatte bei der Polizei ausgesagt, das Mädchen habe plötzlich tot im Bettchen gelegen. Vor Gericht hatte die Mutter stets geschwiegen. „Es ist nicht nachweisbar, dass Susan F. das Kind unversorgt ließ. Ein plötzlicher Kindstod ist möglich. Für eine Täterschaft der Mutter spricht die angekündigte Adoption, für die aber nichts vorbereitet wurde. Vor Gericht gilt, im Zweifelsfalle für den Angeklagten“, begründete der Richter.
Die bevorstehende Einschulung von Celine war es, die zur Entdeckung der drei Baby-Leichen führte. Da das Mädchen 2002 im Vogtland-Klinikum das Licht der Welt erblickte, war es in einer Gesundheits-Datei registriert. Im Standesamt meldete es die Mutter nicht an. Bei der obligatorischen Vorschuluntersuchung war dem Gesundheitsamt 2007 das Fehlen des Kindes aufgefallen. Das Jugendamt schaltete die Polizei ein. Die Mutter führte die Ermittler im November 2007 zu Celines Leiche, fest verpackt in einem Koffer, den Susan F. im Keller ihrer Großmutter abgestellt hatte. Bei der Befragung einen Tag vorher hatte die 29-Jährige der Polizei noch die Geschichte von einem türkischen Vater, der sein Kind mit in die Heimat genommen habe, auftischen wollen. Eine Woche später stießen die Polizisten bei der Durchsuchung von Susan F.s Wohnung auf die zweite Baby-Leiche in einer Tiefkühltruhe. Die Mutter selbst gab dann den Hinweis auf die dritte Leiche, versteckt in einem Blumenkübel auf dem Balkon der Wohnung. Beide Babys brachte Susan F. zu Hause zur Welt – Lisa in der Badewanne, Marie auf dem Sofa. Ihre Namen bekamen sie, um beerdigt werden zu können.
„Sie hatten nie eine Chance zu leben“, hatte Oberstaatsanwalt Holger Illing in seinem Plädoyer gesagt. Bei der Obduktion konnte die Todesursache in keinem Fall nachgewiesen werden, weil die Leichen stark verwest waren. Fest steht, dass alle drei Mädchen gelebt hatten – und das Susan F. die Mutter und ihr Lebensgefährte der Vater ist. Sie haben zwei Söhne von acht und zwei Jahren.
Das Gericht ist überzeugt, dass Susan F. die ungewollten Kinder Lisa und Marie nicht versorgen wollte und somit deren Tod billigend in Kauf nahm. Auch wenn bei beiden Mädchen nicht von einer Kindstötung im Ausnahmezustand die Rede sei, so berücksichtige der Urteilsspruch doch „eine erheblich eingeschränkte Steuerungsfähigkeit der Mutter auf Grund des Erschöpfungszustandes nach der Geburt“, so der Richter. Marjon Thümmel
Kommentar zu Tote Babys: Acht Jahre Haft für Mutter?
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