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Herausgeber Wilfried Hub Handikap

Die Zeit ist schnelllebig. Viel zu schnelllebig. Leider. Die Top-Themen, die noch vor einigen Wochen tagelang die Zeitungsspalten füllten und die Nachrichten beherrschten, werden ganz schnell zum Ladenhüter, zu Themen, von denen die Öffentlichkeit kaum mehr Notiz nimmt. Dabei stellt sich die allgemeine Teilnahmslosigkeit oft genau dann ein, wenn das öffentliche Interesse besonders wichtig wäre. Die Rede ist vom Plauener Traditionsbetrieb Plamag. Anfang der Woche zog sich der nächste Kaufinteressent zurück. Die Zukunft des einstigen Manroland-Werkes ist damit wieder völlig offen. Doch es gab keinen Aufschrei in der Bevölkerung, keine Demonstrationen in der Plauener Innenstadt, keine Statements der Politiker – das Thema zieht nicht mehr.

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Scharfe Worte gegen das Finanzamt Plauen

210910 FinanzamtÜber 100 Demonstranten protestierten Montagnachmittag auf dem Plauener Altmarkt gegen die „Willkür der Finanzämter“.

 

Die Kundgebung hatte der Hammerbrücker Bistro-Inhaber Gerhard Kaltscheuer organisiert – sein „Steuer-Fall“ hatte in den vergangenen Tagen und Wochen deutschlandweit für Aufsehen gesorgt. 38 000 Euro soll er nachzahlen – der Vorwurf der Steuerhinterziehung steht im Raum.

 

Der Prüfer des Plauener Finanzamtes hatte die Warenkalkulation des Gastwirtes moniert und eine eigene aufgestellt. Kaltscheuer und weitere Redner prangerten die Methoden der Finanzämter an, die es „meistens auf die Kleinen abgesehen hätten“.

 

Womöglich war die Kundgebung keine „Eintagsfliege“ – weitere sind laut Kaltscheuer durchaus möglich. Ein Vogtländer machte gleich einen Vorschlag für einen Folgetermin – am 3. Oktober zum Tag der Deutschen Einheit. Zu der gestrigen Demonstration waren zahlreiche Fernsehsender aus ganz Deutschland anwesend, die über die „Schnitzelsteuer“ im Vogtland berichten.  M. W. / Foto: sr

 

2010-09-22




Kommentar von _insider am 26.09.2010; 10:21:19 Uhr

Kommentar zu Scharfe Worte gegen das Finanzamt Plauen

Die heutige Finanzverwaltung lebt seit dem Inkrafttreten des Bonner Grundgesetzes am 23.05.1949 mit der Bevölkerung Deutschland in einem "unerklärten Krieg". Die gesamte Steuergesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland basiert bis heute auf den Steuergesetzes des Dritten Reiches !!! Der erste Finanzminister der Bundesrepublik Deutschland, Fritz Schäffer, hat am 11.01.1950 im ersten deutschen Bundestag zu Protokoll gegeben, dass sich die Finanzverwaltung nicht dem Grundgesetz als ranghöchste Rechtsnorm unterwerfen werde. Und so kam, was kommen musste, nämlich dass der Fiakus seit 61 Jahren seine Plünderungs- und Vernichtungspraxis an der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland auslässt. Steuerberater und Steueranwälte sind willige Helfer, profitieren diese doch ausschließlich davon.

Wer auf die Finanzgerichtsbarkeit setzt, hat die Rechnung ohne den Wirt gemacht, denn 95 % der Finanzrichter stammen aus der Finanzverwaltung, waren vorher schon Täter und sind die Schlimmsten, die man sich vorstellen kann. Wie im Fall Kaltscheuer werden Sachverhalte angenommen oder verfälscht, immer mit dem Ziel des "pro fiskalischen" Geldeintreibens. Im § 1 des Steueranpassungsgesetzes von 1934, das bis 1976 galt und dann in die AO 1977 eingeflossen ist, war es die nationalsozialistische Weltanschauung, der alle Steuertatbestände zu unterwerfen waren, um zügellos aber scheinbar gesetzeskonform plündern zu dürfen. Übrigens Albert Einstein ist von diesem System ebenso geplündert worden, wurde sogar mit Steuersteckbrief gesucht.

Die Steuergesetze der Bundesrepublik Deutschland basieren alle auf den Nazi-Steuergesetzen vom 16.10.1934 und wurden mit sog. Anpassungsgesetzen in den Geltungsbereich des Bonner Grundgesetzes übergeführt. Das hätte niemals passieren dürfen, die Gesetze leiden alle unter massiven Gültigkeitsproblemen. Im Grundgesetz ist veranlert, dass jedes einfache Gesetz, zu denen zählen auch die Steuergesetze, Grundrechte nur einschränken darf, wenn es diese Grundrechte namentlich unter Angabe des Artikels nennt. Tut das Gesetz dieses nicht, ist es vom ersten Tag an ungültig !!! Ungültige Gesetze dürfen nicht angewendet werden, entfalten keine Rechtskraft und alle auf solchen ungültigen Gesetzen basierenden Verwaltungsaakte sind nichtig.

Die Täter sind billige Verbrecher und gehören eingesperrt. Doch hier schützt sie eine Entscheidung des Celler Oberlandesgerichtes aus dem Jahr 1986. Darin heißt es, dass ein Finanzbeamter, der bewusst die Steuern falsch festsetzt, keine Rechtsbeugung begeht. Er ist zwar an das Recht gehalten, doch ist es nicht seine vörderste Aufgabe, sich daran zu halten. Ein Freibrief für kriminelle Machenschaften der Finanzbeamten bundesweit.

Kommentar von _DN am 16.02.2011; 21:09:41 Uhr

Kommentar zu Scharfe Worte gegen das Finanzamt Plauen

die Finanzamtsmitarbeiter sind Erfüllungsgehilfen der Parteieindiktatur zur eigenen Bereicherung.... das ist was ist !

Kommentar zu Scharfe Worte gegen das Finanzamt Plauen?

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