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Die Zeit ist schnelllebig. Viel zu schnelllebig. Leider. Die Top-Themen, die noch vor einigen Wochen tagelang die Zeitungsspalten füllten und die Nachrichten beherrschten, werden ganz schnell zum Ladenhüter, zu Themen, von denen die Öffentlichkeit kaum mehr Notiz nimmt. Dabei stellt sich die allgemeine Teilnahmslosigkeit oft genau dann ein, wenn das öffentliche Interesse besonders wichtig wäre. Die Rede ist vom Plauener Traditionsbetrieb Plamag. Anfang der Woche zog sich der nächste Kaufinteressent zurück. Die Zukunft des einstigen Manroland-Werkes ist damit wieder völlig offen. Doch es gab keinen Aufschrei in der Bevölkerung, keine Demonstrationen in der Plauener Innenstadt, keine Statements der Politiker – das Thema zieht nicht mehr.
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Adventsshopping: Ist das letzte Wort gesprochen?
Plauen – Ist bei den Sonntagsöffnungen im Advent in Plauen schon das letzte Wort gesprochen? Es könnte noch einen Funken Hoffnung für die vielen Händler geben, die so auf das Weihnachtsgeschäft gehofft hatten.
Der Plauener Einzelhandel ist über die Entscheidung des OVG geschockt, sagte Christian Danne, Centermanager der Stadt-Galerie dem Vogtland-Anzeiger. Die Verantwortlichen in Plauen waren sich sicher, dass nur einer der vier verkaufsoffenen Sonntage fällt, mit zwei gestrichenen Tagen haben sie nicht gerechnet, so Danne, der den Beschluss als einen Rückschlag für den Handel sieht: „Die Entscheidung ist menschlich und juristisch nicht nachvollziehbar. Schlüssig ist das alles nicht.“ Der Centermanager meint, dass der Gerichtsbeschluss eine „Bestrafung“ für die Haltung der Stadt Plauens sei. Die Stadtverwaltung selbst prüft derzeit die genaue Position und wird heute den Stadtrat in seiner Sitzung darüber informieren, sagte Stadtsprecherin Silvia Weck in einer Mitteilung.
Nun hängen zahlreiche Dienstpläne und Aufträge für die Adventssonntage in der Luft. „Schlimm ist die Kurzfristigkeit der Sache“, so Danne. Die Stadt-Galerie Plauen rechnet mit rund 10 000 Euro Schaden. Seit Januar stand das Weihnachtsprogramm. Die Verträge mit Künstlern und Werbefirmen seien seit Frühjahr unterschrieben gewesen, heißt es.
Stadt weist Vorwürfe zurück
„Die Stadt hat mit ihrer wartenden Haltung nicht nur die Rechtslage gänzlich falsch eingeschätzt, sondern auch das Rechtsinstitut der einstweiligen Verfügung verkannt. Denn dieses dient ja gerade der Herbeiführung einer eindeutig klaren Rechtslage unabhängig vom Vorhandensein eines rechtskräftigen Urteils“, sagte am Dienstag Stadtrat Dirk Brückner. Er fordert nun eine Aufklärung durch die Stadtverwaltung dahingehend, wie eine derartige rechtliche Fehleinschätzung erfolgen konnte. „Derartige Vorwürfe sind für uns nicht nachvollziehbar“, so Silvia Weck.
Das Oberverwaltungsgericht in Bautzen hat die Verordnung der Stadt Plauen nur teilweise außer Kraft gesetzt, an allen vier Sonntagen zu öffnen. Zur Begründung hat das Gericht ausgeführt, dass die Frage der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der Freigabe von vier aufeinander folgenden Sonntagen zur Ladenöffnung bisher höchstrichterlich noch nicht geklärt sei. Dies könnte sich noch in diesem Jahr eventuell ändern.
Freital hofft auf Karlsruhe
Eine ähnliche Situation gibt es derzeit in Freital. Die Große Kreisstadt bei Dresden hat ebenfalls einen Beschluss vom Oberverwaltungsgericht vorliegen. Hier dürfen die Geschäfte nur am ersten und am dritten Advent öffnen. In der Stadt wird auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe gehofft. Der Erste Senat entscheidet über die Verfassungsbeschwerden der evangelischen und katholischen Kirche gegen das Berliner Ladenöffnungsgesetz. Nach der seit 2006 geltenden Regelung dürfen in der Bundeshauptstadt die Geschäfte an bis zu zehn Sonntagen öffnen, darunter an allen vier Adventssonntagen. Dagegen hatten die Berliner Kirchen geklagt. In Freital will die Stadtverwaltung rasch Schlüsse aus der Entscheidung ziehen, sollte das Urteil für die Öffnung der Geschäfte an zusammenhängenden Sonntagen sprechen, berichtet die Sächsische Zeitung. Der Stadtrat von Freital will deshalb das Thema am 3. Dezember auf die Tagesordnung setzen. Theoretisch wäre es nach dem Urteil möglich, eine neue Verordnung zu beschließen und den zweiten und vierten Advent in Freital doch noch freizugeben, heißt es. Diese Möglichkeit könnte auch für Plauen von Relevanz sein. Nicht abgeneigt äußerte sich darüber Christian Danne im Gespräch mit unserer Zeitung. Die Stadtverwaltung werde die Entscheidung in Karlsruhe aufmerksam verfolgen und auswerten, hieß es auf Anfrage.
Wirtschaftliche Verluste für Händler
Nicht nachvollziehen können den Beschluss aus Bautzen auch die Regionalkammer Plauen der Industrie- und Handelskammer und der Plauener Stadtmarketingverein. In einer gemeinsamen Erklärung heißt es, besonders bedrückend ist es, dass der Einzelhandel in diesem Jahr noch keinen verkaufsoffenen Sonntag in Anspruch genommen hat. Wirtschaftliche Verluste für den Plauener Einzelhandel seien damit vorprogrammiert. Darüber hinaus dürfte sich die Entscheidung negativ auf die vorweihnachtlichen und touristischen Marketingaktivitäten der Stadt auswirken. Für die Besucher sei die Kopplung möglichst vieler Angebote wie Weihnachtsmarkt, Weihnachtsausstellungen und Weihnachtseinkauf interessant, heißt es in der Mitteilung.
Um im kommenden Jahr ein derartiges Chaos für die Plauener Händlerschaft zu vermeiden, sollte frühzeitig mit allen Vertretern gemeinsam ein genaues Konzept für die Sonntagsöffnung erstellt werden. Die Stadtverwaltung will die Situation genau prüfen und zu einem späteren Zeitpunkt dem Stadtrat einen Vorschlag unterbreiten, wird mitgeteilt.
Von Martin Reißmann
2009-11-12
Kommentar zu Adventsshopping: Ist das letzte Wort gesprochen??
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