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Herausgeber Wilfried Hub Handikap

Die Zeit ist schnelllebig. Viel zu schnelllebig. Leider. Die Top-Themen, die noch vor einigen Wochen tagelang die Zeitungsspalten füllten und die Nachrichten beherrschten, werden ganz schnell zum Ladenhüter, zu Themen, von denen die Öffentlichkeit kaum mehr Notiz nimmt. Dabei stellt sich die allgemeine Teilnahmslosigkeit oft genau dann ein, wenn das öffentliche Interesse besonders wichtig wäre. Die Rede ist vom Plauener Traditionsbetrieb Plamag. Anfang der Woche zog sich der nächste Kaufinteressent zurück. Die Zukunft des einstigen Manroland-Werkes ist damit wieder völlig offen. Doch es gab keinen Aufschrei in der Bevölkerung, keine Demonstrationen in der Plauener Innenstadt, keine Statements der Politiker – das Thema zieht nicht mehr.

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Ist der Kauf der Steuersünder-CD vertretbar?

Hochbaum für Deal / Günther gegen Angebot

  040210 CD Plauen – Ganz Deutschland diskutiert derzeit über den möglichen Ankauf einer Steuersünder-CD aus der Schweiz. Die grundlegende Frage: Ist der Ankauf solcher Daten rechtlich und moralisch vertretbar? Die Bundesregierung will sich auf das unseriöse Angebot von einem Informanten aus der Schweiz einlassen.

Der Unbekannte fordert für die Herausgabe der brisanten Daten rund 2,5 Millionen Euro. Auf der verlockenden CD sollen die Bankdaten von 1500 Steuersündern gespeichert sein. Geteilter Meinung zu dem Deal sind auch die Politiker im Vogtland. Robert Hochbaum (CDU) ist für den Ankauf des Datenträgers. Auf das Angebot nicht eingehen würde Joachim Günther (FDP). Zwei Bundestagsabgeordnete und zwei Meinungen.

PRO: „Entscheidung richtig“

„Ja, ich bin für den Ankauf“, sagt Hochbaum. „Ich finde die Entscheidung der Kanzlerin richtig.“ Der vogtländische Politiker hat aber dabei auch bedenken. „Es bleibt, genauso wie beim Ankauf der geheimen Steuersünder-Daten aus Liechtenstein, ein fader Beigeschmack, aber es muss jeder Fall konkret abgewogen werden, wie zum Beispiel auch bei der Anwendung der Kronzeugenregelung. Wenn dann das Ziel der Verbrechensaufklärung nicht mit anderen Mitteln erreicht werden kann, muss man leider gelegentlich in den sauren Apfel beißen und auch diesen Weg gehen.“

Da Parallelen zum Liechtenstein-Fall vorliegen, sieht der Falkensteiner auch die Rechtsgrundlage als „gegeben“. Laut Hochbaum nimmt die Regierung auch dicke Luft mit der Schweiz in Kauf. „Wir sollten einen eventuellen Streit mit der Schweiz aushalten. Die Schweiz sollte sich im Gegenzug überlegen, ob sie weiterhin Unterstützung leistet, wenn dem deutschen Staat und damit der deutschen Bevölkerung massiv und kriminell Steuern vorenthalten werden. Es sollte, wie zurzeit auch weltweit angeregt, keinerlei sogenannte „Steueroasen“ mehr geben. Wie der „kleine Mann“, der sich der Steuer nicht entziehen kann, sollte es auch der nicht mehr können, der bisher entsprechende Wege gefunden hat!“

CONTRA: „Zweck heiligt nicht die Mittel“

Deutschland sollte keine illegal beschafften Informationen annehmen, meint Joachim Günther. „Man kann Steuerhinterziehern keinen Freifahrtschein erteilen, indem man den Ankauf der Daten pauschal ablehnt. Allerdings muss die Rechtsstaatlichkeit auch in diesem Fall gewahrt bleiben. Deshalb muss der Bundesminister der Finanzen das Angebot intensiv prüfen. Sollte ein rechtlich einwandfreier Erwerb der Daten nicht möglich sein, muss der Staat darauf verzichten. In einem Rechtsstaat heiligt der Zweck nicht die Mittel, wir können zum Beispiel keine Straftat wie Hehlerei unterstützen. Darüber hinaus ist es bislang lediglich die Behauptung eines Unbekannten, dass die CD Daten von 1500 deutschen Anlegern enthält, die sich allesamt der Steuerhinterziehung schuldig gemacht haben sollen. Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt.

Die FDP ist eine Partei der Steuergerechtigkeit, aber auch des Datenschutzes und der Bürgerrechte. Wie ein Land das Bankgeheimnis handhabt, ist eine innere Angelegenheit, in die sich kein anderer Staat einmischen sollte. Bankgeheimnis, Beichtgeheimnis und Arztgeheimnis – das sind allesamt Eckpfeiler einer freiheitlichen Gesellschaft und dürfen nur im äußersten Notfall beschränkt werden.“ mar

2010-02-04




Kommentar von _Jagd auf Steuerhinterzieher? am 04.02.2010; 11:59:37 Uhr

Kommentar zu Ist der Kauf der Steuersünder-CD vertretbar?

Wie wäre es denn, wenn Frau Merkel & Co endlich einmal Jagd auf Steuergeldverschwender machen würden! Da könnte sie gleich bei sich selbst und der Bundesregierung anfangen. Dagegen sind die wenigen Millionen EUR der Steuerhinterzieher Peanuts!!! Aber viele Politker zeigen gerne auf andere Bürger, um von sich selbst abzulenken!!!

Kommentar von _Linkswähler am 04.02.2010; 20:16:46 Uhr

Kommentar zu Ist der Kauf der Steuersünder-CD vertretbar?

"Die Bundesregierung will sich auf das unseriöse Angebot von einem Informanten aus der Schweiz einlassen" Leute die mit Verbrechern Geschäfte machen sind selbst Verbrecher. Nur bei der Bundesregierung ist darüber kaum einer überrascht oder entsetzt. Alle wissen wie schäbig es aussieht aber Sie können einfach nicht widerstehen. :-(

Kommentar von _ceres83 am 05.02.2010; 12:07:43 Uhr

Kommentar zu Ist der Kauf der Steuersünder-CD vertretbar?

Wenn eine Einheitssteuer für alle Produkte und Dienstleistungen käme, wie bspw. die MwSt. gebe es diesen ganzen "Klimbim" nicht!!! M. W. benötigen die Finanzämter ca. 1/3 der Steuereinnahmen für ihre "Dienstleistungen". Bei einer Einheitssteuer bräuchten die Menschen keine Steuererklärungen anzufertigen und könnten ihre Lebenszeit sinnvoller nutzen.

Leider wird vergessen, dass die meisten Steuergelder verschwendet werden. Die Jagd muss auf Steuergeldverschwender gemacht von werden!!! Dagegen sind die Gelder der Steuerhinterzieher Peanuts.

Allein der sinnlose über sieben Jahre dauernde und nicht zu gewinnende Krieg in Afghanistan kostet den deutschen Steuerzahler Millionen an EUR, welche für Investitionen in die Infrastruktur in Deutschland fehlen!!!


Kommentar von _mano am 11.02.2010; 08:13:27 Uhr

Kommentar zu Ist der Kauf der Steuersünder-CD vertretbar?

Es giebt keinen Grund auf die CD zu verzichten, auch nicht, wenn es nicht 100-prozentig gesetzeskonform ist.Andererseits wäre dies Begünstigung von Straftätern.Hier spielt auch die Verhältnismüßigkeit eine Rolle. Ein kleiner Verstoß gegenüber 1500 Straftätern.Was machen wir sonst beider nächsten Entführung Deutscher im Ausland mit Lösegeldforderungen ? Wollen wir die Steuerbetrüger weiterhin animieren ihr Schwarzgeld ins Ausland zu bringen ? Jeden ärgern die Steuererhöhungen im eigenen Land, die aber dadurch mit bedingt sind. Auch die Schweiz spielt hier keine gute Rolle , indem sie wissentlich Straftäter schützen will. Hier sind die gesetzlichen Regelungen beider Regierungen lange überfällig.

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