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Herausgeber Wilfried Hub Handikap

Die Zeit ist schnelllebig. Viel zu schnelllebig. Leider. Die Top-Themen, die noch vor einigen Wochen tagelang die Zeitungsspalten füllten und die Nachrichten beherrschten, werden ganz schnell zum Ladenhüter, zu Themen, von denen die Öffentlichkeit kaum mehr Notiz nimmt. Dabei stellt sich die allgemeine Teilnahmslosigkeit oft genau dann ein, wenn das öffentliche Interesse besonders wichtig wäre. Die Rede ist vom Plauener Traditionsbetrieb Plamag. Anfang der Woche zog sich der nächste Kaufinteressent zurück. Die Zukunft des einstigen Manroland-Werkes ist damit wieder völlig offen. Doch es gab keinen Aufschrei in der Bevölkerung, keine Demonstrationen in der Plauener Innenstadt, keine Statements der Politiker – das Thema zieht nicht mehr.

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Hooligans nach drei Jahren vor dem Kadi

Prozess wegen Überfalls Vermummter zieht sich hin

 

230310 Fußball AuerbachAuerbach/Cottbus – In vier Wochen jährt sich ein Datum, an das sich bis heute die Auerbacher Fußballfans ungern erinnern, zum dritten Mal. Am 13. April 2007 stürmte eine Gruppe Vermummter während der Oberliga-Begegnung des VfB Auerbach gegen Energie Cottbus II das Stadion, brannte dort unter anderem Feuerwerkskörper ab und zerstörte Eigentum der Hausherren.

 

Erst nach dem zwischenzeitlichen Eintreffen zusätzlicher Polizeikräfte konnten die Störer umstellt werden. Von 42 Personen wurden im Frühjahr 2007 die Personalien aufgenommen. Seit Anfang März findet nun die Hauptverhandlung gegen 18 junge Männer am Landgericht Cottbus statt. Ihnen wird unter anderem Landfriedensbruch, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und schwerer Hausfriedensbruchs vorgeworfen.


Gastgeber VfB Auerbach blieb damals auf einem Schaden in Höhe von zirka 15 000 Euro sitzen. Auch deshalb ist die Verhandlung in der Lausitz von hohem Interesse für den VfB Auerbach. Als Auerbacher Beobachter nahm der VfB-Vorstandsvorsitzenden Knut Beyse an den Verhandlungen teil und begleitete auch einige der geladenen Auerbacher Zeugen nach Cottbus. Gestern war Verwaltungsratsmitglied Volkhardt Kramer vom Gericht geladen, musste jedoch kurzfristig krankheitsbedingt sein Erscheinen absagen. Kramer hatte 2007 die Vorkommnisse aus nächster Nähe erlebt und noch versucht, mäßigend auf die Störer einzuwirken.


Kramer war und wird jedoch nicht der einzige Auerbacher Zeuge bleiben: Bereits an einem der ersten Verhandlungstage sagte ein VfB-Ordner vor Gericht aus, der bei der Erstürmung des Stadions im Eingangsbereich die Einlasskontrollen durchführte und dort von den schwarz gekleideten Gruppierung regelrecht über den Haufen gerannt wurde. Der Ordner fiel zu Boden und verletzte sich am Ellenbogen.


Zwei Stunden lang wurde der Ordner angehört und dabei von den 18 Verteidigern der Angeklagten auf den Zahn gefühlt. „Er wurde regelrecht auseinandergenommen“, berichtete Knut Beyse die Atmosphäre während der Verhandlung. Angesichts der Größe des Prozesses reichten die Räumlichkeiten des Landgerichtes nicht mehr aus, weshalb ein Saal in der Cottbusser Messe angemietet werden musste. Auch nach drei Jahren versuchte der Auerbacher Ordner die Geschehnisse detailliert zu rekonstruieren. Keine Erinnerungen an den ominösen Freitagabend im Jahr 2007 hatte hingegen der Busfahrer, der eine Reisegruppe von Großrächen nach Hof in Bayern fahren sollte. Erst auf der Fahrt sollen sie den Fahrer genötigt haben, das VfB-Stadion im Göltzschtal anzusteuern.


Als zentrales Beweisstück sollen nun der Videomitschnitt des MDR-Fernsehens und die Aufzeichnungen des Vogtland Regional Fernsehens dienen. Gestern wurde ein szenekundiger Beamte aus Cottbus vor Gericht gehört, der vorgab, anhand des Videos die Verdächtigen identifizieren zu können. Jedoch wurde die Verhandlung vertagt, um zuerst Aussagen über die Entstehung und die Zusammenstellung der Videobilder aufzunehmen. Zudem mussten sich das Gericht, die Staatsanwaltschaft und Verteidigung über den weiteren Verhandlungsverlauf einigen. Der bislang eingeschlagene Weg schien nicht zielführend zu sein.


Diese Entwicklung zeigt beispielhaft den äußerst zähen Verlauf des Verfahrens. Bereits zu Beginn eröffnete das Landgericht den Beschuldigten die Aussicht auf Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage. Die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung stimmten dem jedoch nicht zu, sodass nun noch vier weitere Hauptverhandlungstermine anstehen, bei denen neben den Aussagen der vogtländischen Polizeibeamten und weiteren Zeugen aus Auerbach auch das Video ausgewertet werden soll.    msc

 

2010-03-23




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