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Die Zeit ist schnelllebig. Viel zu schnelllebig. Leider. Die Top-Themen, die noch vor einigen Wochen tagelang die Zeitungsspalten füllten und die Nachrichten beherrschten, werden ganz schnell zum Ladenhüter, zu Themen, von denen die Öffentlichkeit kaum mehr Notiz nimmt. Dabei stellt sich die allgemeine Teilnahmslosigkeit oft genau dann ein, wenn das öffentliche Interesse besonders wichtig wäre. Die Rede ist vom Plauener Traditionsbetrieb Plamag. Anfang der Woche zog sich der nächste Kaufinteressent zurück. Die Zukunft des einstigen Manroland-Werkes ist damit wieder völlig offen. Doch es gab keinen Aufschrei in der Bevölkerung, keine Demonstrationen in der Plauener Innenstadt, keine Statements der Politiker – das Thema zieht nicht mehr.
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Urteil im Prozess gegen Sultan Singh K.
Zwickau – Das Schwurgericht des Landgerichts Zwickau hat gestern in dem Strafverfahren gegen Sultan Singh K. wegen versuchtem Totschlages das Urteil verkündet. Der aus Plauen stammende Angeklagte wurde wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt.
Die Kammer konnte sich nach der durchgeführten Beweisaufnahme nicht von dem Tötungsvorsatz des Angeklagten überzeugen als er zweimal auf den Geschädigten C. einstach und hierbei einmal in den linken Oberarm und einmal in den Unterbauch traf. Denn das Opfer hatte zuvor ebenfalls im Rahmen einer tätlichen Auseinandersetzung auf den Angeklagten eingeschlagen an deren Ende dann der Angeklagte mit einem Messer auf den Geschädigten einstach. Durch den Messerstich in den Unterbauch erlitt der Geschädigte lebensgefährliche Verletzungen, weshalb er in ein künstliches Koma versetzt werden musste.
Zu Gunsten des Angeklagten hat das Gericht dessen erhebliche Alkoholisierung zur Tatzeit sowie das eigene gewalttätige Verhalten des Opfers gegen den Angeklagten berücksichtigt. Innerhalb des Strafrahmens von Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zehn Jahren hielt die Kammer deswegen eine Freiheitsstrafe im unteren Bereich für tat- und schuldangemessen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
2009-08-19
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