Hub-Blog "Ansichtssache" jeden Samstag neu...

Herausgeber Wilfried Hub Handikap

Die Zeit ist schnelllebig. Viel zu schnelllebig. Leider. Die Top-Themen, die noch vor einigen Wochen tagelang die Zeitungsspalten füllten und die Nachrichten beherrschten, werden ganz schnell zum Ladenhüter, zu Themen, von denen die Öffentlichkeit kaum mehr Notiz nimmt. Dabei stellt sich die allgemeine Teilnahmslosigkeit oft genau dann ein, wenn das öffentliche Interesse besonders wichtig wäre. Die Rede ist vom Plauener Traditionsbetrieb Plamag. Anfang der Woche zog sich der nächste Kaufinteressent zurück. Die Zukunft des einstigen Manroland-Werkes ist damit wieder völlig offen. Doch es gab keinen Aufschrei in der Bevölkerung, keine Demonstrationen in der Plauener Innenstadt, keine Statements der Politiker – das Thema zieht nicht mehr.

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Plauener knapp an Haft vorbei

Plauen - Diesmal könnte es eng werden für einen 21-jährigen Plauener. Gestern wurde er am hiesigen Amtsgericht wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in zwei Fällen zu einer Jugendstrafe von neun Monaten verurteilt. Diese wurde zwar zur Bewährung ausgesetzt. Erfüllt der gegenwärtig arbeitslose junge Mann aber auch nur eine der von Jugendrichterin Andrea Hörr verhängten Auflagen nicht, so droht ihm unweigerlich der Einzug in die Justizvollzugsanstalt.

Am dem der Anklage zu Grunde liegenden Sachverhalt selbst gab es wenig Zweifel. Der 21 Jahre junge, derzeit arbeitslose Georg (Name geändert) wurde am Vormittag des 7. September 2010 auf der Autobahn A 72 bei Großzöbern mit zwei Gramm Crystal angetroffen. Am Mittag des 21. September fand man dann bei ihm noch einmal 3,1 Gramm Marihuana. Vor Gericht räumte der Angeklagte den Besitz der Drogen ohne Abstriche ein. In die verhängte Gesamtstrafe von neun Monaten wurde ein im vergangenen Jahr gegen Georg verhängtes Urteil wegen Wohnungseinbruchsdiebstahl einbezogen. Seinerzeit war er in der Hegelstraße in die Wohnung einer Plauenerin eingedrungen und hatte dort mehrere Gegenstände entwendet, darunter Haushaltselektronik und einen Schlüpfer.

Gegenwärtig habe er keinerlei Drogenprobleme mehr, erklärte Georg im Gerichtssaal. Im nächsten Monat möchte er eine Lehre zum Koch aufnehmen. Allerdings hatte der Beschuldigte wiederholt Auflagen, die in früheren Verfahren verhängt worden waren, nicht erfüllt. "Ich kenne Sie jetzt schon so lange und bisher bekamen Sie so gut wie gar nichts auf die Reihe. Da bezweifle ich auch, dass Sie das diesmal mit der Lehre hinbekommen", meinte die Jugendrichterin mit Blick auf den Angeklagten. Ihm wurde nun die Ableistung von 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit innerhalb von sechs Monaten zur Auflage gemacht. Außerdem wurde er verpflichtet, dem Gericht Nachweise über die Aufnahme der Lehre und über seine regelmäßige Teilnahme an der Ausbildung vorzulegen. Für die gesamte Bewährungszeit von zwei Jahren und drei Monaten wurde Georg der Führung und Aufsicht durch einen Bewährungshelfer unterstellt. Sven Gerbeth

2011-07-28




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