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Die Zeit ist schnelllebig. Viel zu schnelllebig. Leider. Die Top-Themen, die noch vor einigen Wochen tagelang die Zeitungsspalten füllten und die Nachrichten beherrschten, werden ganz schnell zum Ladenhüter, zu Themen, von denen die Öffentlichkeit kaum mehr Notiz nimmt. Dabei stellt sich die allgemeine Teilnahmslosigkeit oft genau dann ein, wenn das öffentliche Interesse besonders wichtig wäre. Die Rede ist vom Plauener Traditionsbetrieb Plamag. Anfang der Woche zog sich der nächste Kaufinteressent zurück. Die Zukunft des einstigen Manroland-Werkes ist damit wieder völlig offen. Doch es gab keinen Aufschrei in der Bevölkerung, keine Demonstrationen in der Plauener Innenstadt, keine Statements der Politiker – das Thema zieht nicht mehr.
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Mann soll nach Überfall abgeschoben werden
Mutmaßliche rechtsradikale Gewalttäter aus Plauen können auf Grund der beschlossenen Abschiebung der Opfer nicht verfolgt werden. Die Opferberatung fordert deswegen, Bleiberecht für alle Betroffenen rassistischer Gewalt.
Plauen/Chemnitz - Im Herbst vergangenen Jahres ist es in Plauen zu rassistisch motivierten Angriffen gekommen. Die polizeilichen Ermittlungen seien inzwischen vorangeschritten, so dass die Ergebnisse nun der Staatsanwaltschaft in Zwickau vorliegen, heißt es in einer Mitteilung der Chemnitzer Opferberatung des RAA Sachsen. Einer der Geschädigten habe ein Schreiben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge erhalten. Darin wird er informiert, dass er nach Italien abgeschoben werden soll.
"Die Aufnahmebedingungen für Flüchtlinge in Italien sind menschenunwürdig, das wurde durch Urteile verschiedener Verwaltungsgerichte unterstrichen", sagt André Löscher, Mitarbeiter der Opferberatung. Die Verurteilung der Straftat sei mit der Abschiebung faktisch unmöglich geworden. Dem Strafrichter werden die Aussagen der wichtigsten Zeugen fehlen, meint Löscher. Eine Klage gegen den Bescheid habe das Verwaltungsgericht Chemnitz abgewiesen. Der zuständige Richter begründete die Entscheidung damit, dass die Situation in Deutschland eher dafür spreche, den jungen Mann abzuschieben, heißt es.
"Konsequenz dieses Urteils ist es, dass Opfer rechter Gewalt keinen Schutz erhalten. Geradezu zynisch mutet es an, wenn in der Begründung ausgeführt wird, dass Deutschland aufgrund rechter Gewalt ein unsicherer Aufenthaltsort ist", so Löscher und weiter: "Kein Wunder, wenn sich rechte Gewalttäter als 'Vollstrecker des Volkswillens' sehen. Die Justiz ist bereit die Abschiebung wichtiger Zeugen vor die Verurteilung rechter Gewalttäter zu stellen", beschreibt Löscher.
Eine Abschiebung reiße die Betroffenen aus der psychosozialen und therapeutischen Behandlung, was zu schwerwiegenden posttraumatischen Belastungsstörungen führen kann. Dies sei kein Einzelfall. Aus Gesprächen mit Bewohnern in der Asylunterkunft in Plauen ergaben sich nach Angaben der Opferberatung aus den letzten drei Monaten mindestens zwei weitere Fälle, bei denen die Geschädigten rassistisch motivierter Angriffe bereits abgeschoben oder umverteilt wurden seien. "Ein Bleiberecht für Betroffene rassistischer Gewalt, wäre ein angemessenes Zeichen, dass die Gesellschaft sich an die Seite der Opfer stellt und nicht bereit ist, rechte Gewalt zu dulden", so Löscher.
Mitte Oktober kam es am Klostermarkt zu einem Überfall auf die Discothek "N1". Etwa 25 ausländische Personen mit Baseballschlägern und Pflastersteinen in der Hand zettelten eine Auseinandersetzung mit den Sicherheitskräften des Tanztempels an. va
2012-01-19
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